KIK- Immobilien - Inh. Dipl. Kfm. Roberto Kramer

News

 

 

Sie möchten immer über Änderungen und Neuigkeiten informiert sein?

 

Dann sind Sie hier genau richtig!

 

 

- Sie finden uns mit News und Neuigkeiten auch auf FACEBOOK!

 

 


Klicken Sie auf "Gefällt mir" und schon erhalten Sie regelmäßig Neuigkeiten, Immobilien und vieles mehr! 

 

 

 

____________________________________________________________

 

Newsauszug KIK- IMMOBILIEN

 

 

- Roberto Kramer (Inhaber KIK- ‪#‎IMMOBILIEN‬) und

‪#‎WolfgangBosbach

 

Sonnige Grüße aus ‪#‎Krefeld‬. Das war ein schöner Abend mit guten Diskussionen.

  

 

- KIK- IMMOBILIEN & Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert

 

Inhaber Dipl. Kfm. Roberto Kramer (KIK-IMMOBILIEN) gratulierte in persönlicher Atmosphäre dem Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert zur Verleihung der 22. Niederrhein- Eule auf Burg Linn.

 

Ein herausragender und sympatischer Parlamentarier.

 

Es war ein interessanter Abend mit netten Gesprächen. 

 

Neben Herrn Kramer waren weitere geladene Gäste u.a. CDU- Chef Marc Blondin, Ansgar Heveling (MdB), OB- Kanditat Peter Vermeulen, Bürgermeisterin Karin Meincke und Dr. Günther Krings, Vorsitzender der CDU Niederrhein. 

____________________________________________________________

 

Gesetze, Interessantes, Neuregelungen

 

 

 

  • Themengebiet: Wohnen Immobilien Vermieter - Modernisierungskosten absetzen

 

Bei Sanierungen von Mietimmobilien gewährt der Fiskus Steuervorteile.

 

Es sollten jedoch bestimmte Grenzen nicht zu überschritten werden, da ansonsten Kosten nicht sofort abzugsfähig sind.

 

Beim  Immobilienkauf zu Vermietungszwecken können Anleger die Anschaffungs- und Herstellungskosten nur über mehrere Jahre verteilt steuerlich absetzen. Darauf verweist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) unter Bezugnahme auf neue Urteile, die der Bundesfinanzhof kürzlich veröffentlichte. Eine getrennte Abschreibung von Schönheitsreparaturen und anderen Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen lehnten die Richter ab (BFH, Az. IX R 22/15, 25/14, 15/15).

 

Anschaffungskosten können nur mit zwei Prozent pro Jahr in Form von Werbungskosten beim Finanzamt angesetzt werden. Der Vermieter darf aber den Erhaltungsaufwand für die Immobilie sofort in vollem Umfang als Werbungskosten abziehen. Zum Erhaltungsaufwand zählen unter anderem Maler- und Tapezierarbeiten oder die Erneuerung von Fußböden, Türen, Fenstern, Sanitär-, Heizungs- und Elektroanlagen.

 

ABER:

 

Investieren Vermieter innerhalb von drei Jahren ab Anschaffung der Immobilie hohe Summen in Modernisierung und Renovierung, gelten diese Kosten als anschaffungsnahe Aufwendungen. Die Grenze liegt bei 15 Prozent der Kosten. Wird dieser Betrag überschritten, dürfen Sie die Kosten nicht mehr auf einen Schlag beim Finanzamt geltend machen. Lediglich jährlich anfallende Instandsetzungsmaßnahmen wie die Heizungswartung oder der Schornsteinfegerbesuch sind sofort abziehbar.

 

 

  • Viel Spaß in der Silvester - Nacht!

 

 

 

Wir danken allen für das erfolgreiche Jahr 2016, für das Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Für das kommende neue Jahr wünschen wir Ihnen Gelingen sowie Glück in allen Bereichen und Lebenslagen, viel Freude, Gesundheit und Erfolg!

 

Euer KIK-Immobilien Team - Seit 2 Generationen

 

 

  • Weihnachtsvorbereitungen beginnen.

Wir freuen uns!

 

Merry Christmas wünscht

 

Ihr KIK- IMMOBILIEN TEAM - Seit 2 Generationen

 

Tel. Kleve:   02821- 9 34 24

Tel. Krefeld: 02151- 6 79 79

 

LINK zu unserem Weihnachtsschaufenster 

 

 

 

Wegfall der Wohnungsgeberbestätigung.


Meldegesetz: Die Auszugsbestätigung ist ab dem 1. November 2016 hinfällig.


 

  • Themengebiet: Steuern #Immobilien #Renovierung #Sanierung

 

 

Streit mit dem Finanzamt -Bauliche Maßnahmen beim Fiskus absetzen.

 

 

http://www.n-tv.de/ratgeber/Bauliche-Massnahmen-beim-Fiskus-absetzen-article18778601.html

 

 

Ihr KIK-Immobilien Team

www.kik-immobilien.com

·     

 

  • Themengebiet: #Wohnen

 

 

Wie viel Konkurrenz haben Sie bei der Wohnungssuche?

 

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien--so-viel-konkurrenz-haben-sie-bei-der-wohnungssuche-6789278.html

 

Ihr KIK-Immobilien Team

www.kik-immobilien.com

·       

 

  • Themengebiet: #Wohnen

 

 

Australier erfindet Haus, das sich jeder leisten kann.

Der Australier glaubt für die hohen Eigenheimpreise nun eine Lösung des Problems gefunden zu haben. Jeder könnte für ca. 58 000 EUR seine eignes Heim besitzen.

 

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/tiny-houses--australier-erfindet-haus--das-sich-jeder-leisten-kann-7084176.html

 

Ihr KIK-Immobilien Team

 

www.kik-immobilien.com

 

  • Themengebiet: #Wohnen #Immobilien #Vermieter

Seit dem 1.11.2015 müssen Vermieter Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen.
 
ABER:
 
Die Wohnungsgeberbestätigung bei Auszug wird nun abgeschafft. Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Neuregelungen zur Wohnungsgeberbestätigung treten dann voraussichtlich zum 1.11.2016 in Kraft.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/wohnungsgeberbestaetigung-bei-auszug_258_345700.html
 
  • Themengebiet: Wohnen

 

Falsche Reformen:

Politik treibt Deutsche immer weiter in die Wohnungsnot (vgl. Bericht Focus)


Folgende Gründe werden u.a. thematisiert:

- Privatisierung

- Fehlende Einplanung der Einwanderung

- Umsetzung falscher Reformen

- Vorschriften und EU- Regelungungen wie der DIN Standart oder aus Brüssel z.B. die Verordnung der Parkplatzmenge für ein Haus sowie wer einen Immobilienkredit bekommen darf oder die Pflicht zum energieeffizenten Bauen.

 

Dies führt zur Kostenexplosion für den Wohnungsbau.

 

 

 

Ergänzend zu dem Bericht sei noch erwähnt, dass eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ergeben hat, dass die Mietpreisbremse nicht so wirkt wie gewünscht.

 

 

 

Wer bauen oder kaufen will, dem bietet Deutschland derzeit noch historisch tiefe Zinsen.

 

http://deal-magazin.com/news/5/57236/Brexit-treibt-Baudarlehen-auf-historischen-Tiefstand

 

 

  •  OTS: Europace AG/ Europace Hauspreisindex (EPX): Immobilienpreise steigen:

 

 

Immobilienpreise steigen in allen Segmenten.

 

Am stärksten entwickelten sich die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser zum Vormonat (+1,47 Prozent).

 

Laut Thilo Wiegand, Vorsitzender des Vorstands der Europace AG, liegt dies daran, dass gerade in beliebten innenstadtnahen Stadtteilen wenig Potential für Neubauten besteht. „Wer hier Eigentum erwerben möchte, muss sich bei den bestehenden Immobilien umschauen. Doch die Nachfrage ist meist größer als das Angebot- das treibt die Preise.“

 

Die gesamte Pressemitteilung mit den Preisindizes finden Sie hier: www.goo.gl/FUDMgH

 

 

 

Silvestergrüße

  

Wir danken allen für das tolle Jahr 2015 und wünschen viel Spaß an Silvester! 

VIDEO

 

 

Weihnachtsgrüße

 

Wir wünschen eine schöne besinnliche Weihnachtszeit!

 

Unser singendes, tanzendes und schneiendes Schaufenster. Viel Spaß!

 

VIDEO

 

 

Wussten Sie das schon?

Themengebiet: Gesetze/ Neuregelungen

 

ACHTUNG! 

Ab 01.11.2015 gilt das neue Melderecht.

Rechte/ Pflichten siehe Infoblatt

 

Infoblatt Melderecht.pdf
Download 

 

 

Wussten Sie das schon?
Themengebiet: Nachbarschaftsfragen


Nachbarn haben Hammerschlags- und Leiterrecht!


Oft werden Häuser nahe oder sogar auf der Grundstücksgrenze errichtet. Diesem Umstand wird im Alltag häufig keine große Bedeutung zugemessen. Anders ist dies jedoch im Sanierungsfall. Hier kann es schnell zu Streitigkeiten kommen.Will ein Eigentümer beispielsweise seine Grenzmauer sanieren, muss der Nachbar ihm laut aktuellen Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. Zutritt zu seinem Grundstück gewähren.

Das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht wurde deshalb erlassen, um Eigentümern wichtige Arbeiten am eigenen Gebäude vom Nachbargrundstück aus zu ermöglichen. Beispielsweise dürfen Gerüste zur Fassadensanierung, Leitern und andere Arbeitswerkzeuge aufgestellt werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass dem Eigentümer keine alternativen Zugänge zur Verfügung stehen und er sorgsam und zügig auf dem Nachbargrundstück arbeitet. Ebenso muss er die Ruhezeiten einhalten und frühzeitig seine Arbeiten ankündigen. Weigert sich der Nachbar, muss er sein Recht zunächst vor Gericht einklagen, bevor er mit den Arbeiten beginnen darf.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.

 


Wussten Sie das schon?
Themengebiet: Politik & Wirtschaft


Bundestag entscheidet gegen Mietpreisbremse


Über die sogenannte Mietpreisbremse wurde aktuell viel diskutiert. Nun gab es klare Signale aus der Politik. Bundesweit sollte mit der Begrenzung der Mietpreise laut den Befürwortern die Wohnungssituation für Mieter und Wohnungssuchende verbessert werden.

Ein aktueller Gesetzesentwurf der SPD sah vor, dass die Wohnungsmiete den ortsüblichen Durchschnitt nicht mehr als 10 Prozent übersteigen darf, wenn diese neuvermietet wird.

Am 14. Juni lehnte der Bundestag den Antrag ab. Während der Deutsche Mieterbund die Entscheidung kritisierte, stimmt die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund der Bundestagsentscheidung zu, da eine Absenkung der Kappungsgrenze langfristig zu einer schlechteren Qualität des Gebäudebestandes und sogar Baustopp führen würde.

Quelle: 
http://www.taz.de/ Sitzung-im-Bundestag/!118932/ u.a

 

 

Neuregelungen im Mietrecht ab 01.05.2013:

Das neue Mietrechtsänderungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.05.2013 in Kraft getreten und enthält folgende wesentliche Neuerungen:

1. Mieter müssen Maßnahmen zur energetischen Modernisierung für eine Dauer bis zu 3 Monaten hinnehmen, ohne eine Mietminderung geltend machen zu können. Der Vermieter kann wie bisher jährlich maximal 11 % der Kosten für die Modernisierung auf die Miete umlegen.

2. Die Beheizung kann von der Eigenversorgung auf eine gewerbliche Wärmelieferung umgestellt werden, wenn dies für den Mieter kostenneutral ist und ein Effizienzgewinn erzielt wird.

3. Gerichte müssen Räumungssachen künftig vorrangig bearbeiten. Der Mieter kann verpflichtet werden, eine Sicherheit für die Nutzungsentgelte zu stellen, die während des Räumungsprozesses auflaufen. Tut er dies nicht, kann die Wohnung im Eilverfahren geräumt werden. Außerdem kann der Gerichtsvollzieher nunmehr beauftragt werden, lediglich den gekündigten Mieter aus der Wohnung zu setzen, ohne gleichzeitig die Wohnung zu räumen ("Berliner Räumung").

4. Der Kündigungsschutz des Mieters bei der Umwandlung von Wohnraum in Eigentumswohnungen wird verbessert (Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 01.02.2013)

 

 

 

Rauchmelderpflicht:
Das müssen Sie beim Anbringen beachten:

 

Rauchmelder müssen immer an der Decke und möglichst in der Raummitte angebracht werden. Ebenso sollte ein Mindestabstand von 50 cm zu Wänden und Raumteilern eingehalten werden. Verbraucher haben die Wahl zwischen kleb- und schraubbaren Rauchmeldern. Die klebenden Geräte seien qualitativ nicht schlechter als andere, brauchen aber eine saubere und ebene Unterlage, sagt Christian Rudolph (Vorstand der bundesweiten Kampagne "Rauchmelder retten Leben" des Forums Brandrauchprävention in Berlin). Auf Raufasertapeten könnten sie leichter herunterfallen.

In Ländern mit Rauchmelderpflicht muss es die Lebensretter laut Gesetz in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren, über die Fluchtwege gehen, geben. In Wohnzimmern ist dies keine Pflicht, jedoch ratsam. Warum: Sinnvoll ist ein Abringen in allen Räumlichkeiten, in denen geschlafen wird, auch wenn es nur ein Nickerchen ist.

 

 

 

Tel.: 02151- 6 79 79 | KIK-IMMOBILIEN@t-online.de